Grundsatzprogramm

Aufgestellt in den Versammlungen im November und Dezember 1995 sowie im Januar 1996.

Beraten und beschlossen in den Versammlungen am 10. und 24. Januar sowie am 9. und 21. Februar 1996.

Diesem Grundsatz-Programm verpflichteten sich die Gründungsmitglieder auf der Gründungsversammlung am 21.Februar 1996.

Unsere allgemeinen Grundsatzaussagen
Die Bendestorfer Wählergemeinschaft ist ein Zusammenschluß von Bendestorfer BürgerInnen, der durch regelmäßigen Bürger-Dialog entstanden ist. Die Gemeinschaft sucht auch in Zukunft eine enge Bürgernähe.

Die Bendestorfer Wählergemeinschaft verfolgt das Ziel, durch aktive Mitwirkung an der Politik der Gemeinde Bendestorf und der Samtgemeinde Jesteburg ausschließlich dem Wohle Bendestorfs zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in Bendestorf zu dienen.

Die Bendestorfer Wählergemeinschaft verfolgt deshalb kurzfristig das Ziel, an den Kommunalwahlen 1996 für die Gemeinde Bendestorf und die Samtgemeinde Jesteburg mit einer eigenen Kandidatenliste teilzunehmen. Sie wird eine nach dem Alphabet sortierte Wählerliste aus partei- und interessenunabhängigen BürgerInnen aufstellen, damit die Bürger selber und frei über die Ratskandidaten der Wählergemeinschaft entscheiden können.

In ihren Entscheidungen bewegen sich die künftigen Ratsmitglieder der Bendestorfer Wählergemeinschaft im Rahmen der Ziele der Wählergemeinschaft, jedoch ohne einem Fraktionszwang zu unterliegen. Durch diese transparente und konstruktive Gemeinderatsarbeit will die Wählergemeinschaft erreichen, dass künftig sinnvolle Entscheidungen getroffen und Bevormundungen der Bendestorfer BürgerInnen vermieden werden.

Unsere Grundsätze
Bürgernähe
Dialog mit den Bürgern durch Rundbriefe über die aktuelle Bendestorfer Politik und über die Ratsbeschlüsse


konstruktive Gemeinderatsarbeit

  • zum Wohle Bendestorfs
  • zum Halten / Verbessern der Wohn- und Lebensqualität in Bendestorf
  • kein Fraktionszwang
  • keine Koalitionsbildung mit anderen Parteien/Gruppen gegen andere Parteien/Gruppen (d.h. nur themenbezogene Zusammenarbeit)
  • die Verwaltungsausschuß (VA) - Sitzungen sollen grundsätzlich ratsöffentlich sein

solide Haushaltswirtschaft
Vertretung auch im Rat der Samtgemeinde Jesteburg (SGJ)

  • Wahrung Bendestorfer Interessen im Rahmen von Beschlüssen der Samtgemeinde Jesteburg
  • d.h. Mitentscheidung über die Bendestorfer Schule, Bendestorfer Freiwillige Feuerwehr (FFW), Bendestorfer Friedhof
  • d.h. Mitentscheidung über SGJ - Umlageanteile aus Bendestorf

solide Haushaltswirtschaft Zusammenarbeit mit der Verwaltung

  • Es wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Gemeinde- und Samtgemeinde-Verwaltung angestrebt
  • Die Kontrollfunktion des Rates über die Verwaltung soll konsequent genutzt werden
  • Die Doppelspitze Bürgermeister und Gemeindedirektor soll weiterhin Bestand haben

Unsere Sachthemen
Neben diesen allgemeinen Grundsätzen zur Gemeinderatsarbeit und zur Kommunikation mit den BürgerInnen hat sich die Bendestorfer Wählergemeinschaft auf folgende Sachthemen festgelegt:
  1. Finanzen
  2. Umwelt und Natur
  3. Jugend, Sport, Kultur und Soziales
  4. Bau und Wege
Nachfolgend werden zu den einzelnen Sachthemen die von der Bendestorfer Wählergemeinschaft gesetzten Schwerpunkte dargestellt.

Sachthema 1 : Finanzen
Oberstes Gebot für alle Vorhaben ist die solide Haushaltswirtschaft

  • Eine Schuldenaufnahme wird abgelehnt
  • Ausgaben werden nur im Rahmen der vorhandenen Einnahmen zugelassen
  • Beibehaltung der derzeitigen Grundsteuer- und Gewerbesteuer- Hebesätze
  • Erhaltung und - wo möglich - Förderung der Geschäftsstrukturen
  • Werben um umweltverträgliche Unternehmen
  • Bezuschussung von Bendestorfer Vereinen und institutionellen Einrichtungen nur nach Antragstellung. über die bewilligten Zuschüsse ist von dem Zuschussnehmer ein Verwendungsnachweis zu führen und der Gemeinde vorzulegen. Es wird keine Dauer-Pauschal-Bezuschussung zugelassen.
  •  


Sachthema 2: Umwelt und Natur
Oberstes Gebot für alle Vorhaben ist die Erhaltung des großzügigen Ortscharakters mit viel Grün und freien Landschaftsräumen

  • Sorgsamer Umgang mit den noch freien landwirtschaftlichen Flächen (Dialog mit den Bendestorfer Landwirten)
  • Ankauf von ökologisch wertvollen Flächen und Naturdenkmälern für den Naturschutz, zur Erhaltung des Ortscharakters und für die Erweiterung von Wanderwegen
  • Sinnvolle Anwendung der Baumschutzsatzung; sowenig Bevormundung der Bendestorfer BürgerInnen wie möglich
  • Förderung von Randbepflanzungen von Äckern, Straßen, Parkplätzen mit Bäumen, Sträuchern, Hecken, Knicks
  • Erhaltung natürlicher Gewässer
  • Gegebenenfalls Renaturierung kultivierter Gewässer
  • Sinnvolle Entwicklung des Ortes im Rahmen des Landschafts- und Flächennutzungsplanes
  • Schutz und Pflege wildlebender Tiere und Pflanzen
  •  

Sachthema 3: Jugend, Sport, Kultur und Soziales
Oberstes Gebot ist die Förderung des örtlichen Gemeinsinns

  • Kindergarten: Der Kindergarten soll optimal gefördert werden
  • Grundschule: Erhaltung des Standortes sowie Förderung und notwendiger Ausbau der Grundschule in Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde
  • Freiwillige Feuerwehr: Erhaltung und Förderung der Freiwilligen Feuerwehr in Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde. Die vorbildliche Jugendarbeit der Freiwillige Feuerwehr Bendestorf soll weiterhin gefördert und unterstützt werden
  • Schwimmbad: Erhaltung und Pflege des Schwimmbades
  • Vereine: Bei der Förderung der Vereine steht die Jugendarbeit im Vordergrund
  • Bürger- und KulturForum Bendestorf e.V.: Förderung und Unterstützung des Bürger- und Verkehrsverein, der viel zu der kulturellen Vielfalt in Bendestorf beiträgt
  • Initiativen: Die Privatinitiative ”Seniorenbetreuung“ ist ein wichtiger Bestandteil unseres Ortes. Ihre ehrenamtliche Arbeit soll gefördert und unterstützt werden.
  • Jugendinitiativen: Sie sollen sowohl sachlich als auch ideel gefördert werden (z.B. Treffpunkte Schwimmbad, Spielplatz, Schule)
  • Kontaktpersonen: Zur Koordinierung aller Maßnahmen will die Bendestorfer Wählergemeinschaft Kontaktpersonen sowohl für die Jugendarbeit als auch für die Seniorenbetreuung benennen, um den Dialog zu fördern
  • Aktivitäten: Weitere ehrenamtliche Aktivitäten zur Dorfverschönerung und Denkmalspflege sollen gefördert werden. Dazu gehört auch die Unterstützung und Förderung zur Unterhaltung der Bendestorfer Wassermühle.

Sachthema 4: Bau und Wege
Oberstes Gebot ist auch hier die Erhaltung des großzügigen Bendestorfer Ortscharakters mit viel Grün und freien Landschaftsräumen sowie eine ansprechende Ortskerngestaltung.

  • Baumaßnahmen
  • Förderung und Unterstützung des Ausbaues und der Verschönerung des Ortskerns
  • Erhaltung und Erweiterung der örtlichen Geschäftsstrukturen
  • Unterstützung und Förderung von baulichen Einzelmaßnahmen für das Gemeinwohl der Bendestorfer BürgerInnen z.B. Kindergarten, Grundschule, Feuerwehr-Gerätehaus, Unterbringung der Gemeindearbeiter und deren Geräte, Schwimmbad, Vereinshaus des SVB, Umbau der ”Hammaburg“ (das ist das Wohnhaus in der Poststraße mit Edeka-Peters und Kreissparkasse)
  • Vorrangig kein zusätzlicher Landschaftsverbrauch, eher Verdichtung unter Beibehaltung der dörflichen Strukturen
  • Straßen und Wege
  • Bessere Instandhaltung der unbefestigten Wege. Stop dem Einbau von Hochofenschlacke oder anderen nicht ökologischen Stoffen
  • Oberflächenwasser-Versickerung an den Straßenrändern
  • Friedhof
  • Erhaltung des Friedhofes und notwendige Erweiterung der Friedhofsfläche in Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde Jesteburg bei maßvollem Mitteleinsatz. Unter maßvollem Mitteleinsatz versteht die Wählergemeinschaft nicht den Ankauf einer gesamten Waldfläche vom Realverband zu einem überhöhten Kaufpreis.
  • Kanalausbau
  • Unterstützung von Initiativen für hauseigene Kleinkläranlagen, die nach den Regeln der Technik und insbesondere unter Berücksichtigung von bodenspezifischen Notwendigkeiten gebaut sind/werden.
  • Aufstellung und Verabschiedung einer Abwassersatzung für hauseigene Kleinkläranlagen durch die Gemeinde Bendestorf. Die neueste Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes macht es jetzt möglich.
  • Die Meinung der BürgerInnen in dem jeweils betroffenen Gebiet soll Berücksichtigung finden